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Unentgeltliche oder verbilligte Mahlzeiten an Arbeitnehmer ab 2024


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Die Sachbezugswerte ab dem Kalenderjahr 2024 sind durch die 14. Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung vom 27. November 2023 (BGBl. I Nummer 328) festgesetzt worden: https://www.tinyurl.com/44fsw4x8