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Baupreisindizes zur Anpassung der Regelherstellungskosten


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Mit BMF-Schreiben vom 20. Januar 2025 wurden die neuen Baupreisindizes zur Anpassung der Regelherstellungskosten bekannt gegeben:
Baupreisindizes (nach Umbasierung auf das Jahr 2010 = 100)
Gebäudearten 1.01. bis 5.1. Anlage 24, Teil II., BewG - 183,3
Gebäudearten 5.2. bis 18.2. Anlage 24, Teil II., BewG - 186,7