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Vermieter dürfen Balkonkraftwerke nicht mehr verbieten


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Der Bundestag hat Änderungen im Mietrecht und im Wohnungseigentumsrecht beschlossen, die die Installation von Balkonkraftwerken erleichtern.
Um ein Balkonkraftwerk anbringen zu dürfen, brauchten Mieterinnen und Mieter bislang die ausdrückliche Zustimmung ihres Vermieters – beziehungsweise als Wohnungseigentümer die Genehmigung der Eigentümergemeinschaft. Diese Zustimmung konnte bisher auch ohne sachlichen Grund verweigert werden.
Künftig sollen Vermieter und die WEG zwar immer noch ein Mitspracherecht haben, wenn es darum geht, wie genau ein Steckersolargerät am Haus angebracht wird. Ob so eine Anlage überhaupt installiert werden darf, wäre dann aber nicht mehr grundsätzlich strittig.

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