Was Sie bei uns erwarten dürfen
Mit den modernen Möglichkeiten der digitalen Zusammenarbeit zwischen Ihnen und uns sparen Sie nicht nur Zeit und somit Geld, sondern Sie optimieren Ihre Betriebsabläufe nachhaltig.
Hautkrebs-Screening als Kassenleistung nur mit KV-Genehmigung
Gesetzlich Versicherte haben ab 35 Jahren alle zwei Jahre Anspruch auf Hautkrebs-Früherkennungsuntersuchung (malignes Melanom, Basal-/Spinozellkarzinom) nach § 34 Krebsfrüherkennungs-Richtlinie (G-BA)
Haus-, Hautärzte und Dermatologen dürfen dies nur erbringen, wenn sie einen 8-stündigen Fortbildungskurs absolviert und eine Genehmigung der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung (KV) erhalten haben. Genehmigungen sind nicht rückwirkend möglich; Anträge im Portal mit Nachweis. Die Abrechnung erfolgt extrabudgetär mit quartalsweiser Dokumentation im KV-SafeNet. Einige Kassen bieten auch Screenings unter 35 Jahren an.
Ähnliche Artikel
- Erhöhte Vergütung für Hebammen
- Schadensersatz nach Corona-Impfung? Gericht fordert Gutachten
- Arzneimittel zur Tabakentwöhnung in engen Grenzen erstattungsfähig
- Umsatzsteuerpflicht der Schutzmaskenpauschale
- Wenn Patienten ihren Ärzten ein Erbe hinterlassen
- Bemessungsgrundlage bei Insolvenz der „Zahlstelle“
- Auch für die Vertretung gilt: Entgelt für ärztlichen Notdienst ist umsatzsteuerfrei
- Investitionsbooster in der Praxis
- Keine Erstattung der Lohnfortzahlung für eine MFA
- Vorhaltepauschale für Hausärztinnen und Hausärzte