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Treuwidrige Kündigung wegen Zahlungsverzugs
Ein Mieter hatte nach einem Vermieterwechsel die Miete vorübergehend weiterhin an den alten Vermieter gezahlt und war daraufhin fristlos gekündigt worden. Das Berufungsgericht wies die Räumungsklage nun ab und erklärte die Kündigung für treuwidrig.
Die Zahlungen waren zwar auf das falsche Konto erfolgt, doch da der alte Vermieter noch Teil der neuen Vermietergemeinschaft war und die Beträge einfach weitergeleitet werden konnten, sah das Gericht einen rechtsmissbräuchlichen Missbrauch des Zahlungsverzugs durch die Klägerseite.
Quelle: LG München
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