Finanzamt darf Bescheid korrigieren
Das Finanzamt kann Schreib-, Rechenfehler und vergleichbare offensichtliche Versehen in einem Steuerbescheid nachträglich berichtigen. Nach einem Urteil des Finanzgerichts Köln gilt dies auch ...
Der direkte Kontakt zu unseren Mandanten ist uns besonders wichtig. Bei unseren Mandanten handelt es sich überwiegend um kleine und mittelständische Unternehmen. Viele davon sind wie wir familiengeführte Betriebe, die uns schon über Jahrzehnte hinweg ihr Vertrauen schenken.
Diplom-Kauffrau
Steuerberaterin
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